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Pactum de non petendo

Pactum de non petendo Logo #42000 Ein pactum de non petendo (lat.: Vertrag, nicht zu fordern) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein Stillhalteabkommen, namentlich eine beidseitige Vereinbarung, aus einem Anspruch keine Forderungen zu erheben, wobei gleichgültig ist, ob dieser besteht, bestehen wird, vermeintlich oder veritabel ist, übertragen, vererbt, auflösend und/oder auf...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Pactum_de_non_petendo

pactum de non petendo

pactum de non petendo Logo #40204(lat.) 'Vereinbarung der Nichtforderung der Leistung'. Heute sagt man kurz und bündig: Stundung. So etwa bei einem Kaufvertrag, das der Kaufpreis trotz Übergabe erst in vier Wochen zu leisten ist. Während dieser Stundungszeit kann der Verkäufer nicht den Kaufpreis verlangen. Macht er dies doch und verklagt den Käufer auf Zahlung, so hat dieser...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

pactum de non petendo

pactum de non petendo Logo #42834Mit pactum de non petendo wird ein Stillhalteabkommen bezeichnet, in dem der Gläubiger dem Schuldner verspricht, eine bestimmte Forderung nicht geltend zu machen. Macht der Gläubiger die Forderung entgegen dem Abkommen geltend, steht dem Schuldner eine Einrede zu. Für eine pactum de non petendo im Arbeitsrecht und seine Anforderungen siehe unter...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/pactumdenonpetendo.php

pactum de non petendo

pactum de non petendo Logo #42834Ein Vertrag in dem der Gläubiger dem Schuldner für eine bestimmte Zeit zusichert, die Forderung nicht geltend zu machen. Rechtlich wird dies wie eine Stundung behandelt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/stillhalteabkommen.php
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